Der Weg der verfolgten Christen: von der Wiege bis zur Bahre!

Am 11. und 18. November findet der «Sonntag der verfolgten Kirche» statt*. Eine neue Analyse von Open Doors zeigt die Dimension auf,  jeder Lebensbereich kann betroffen sein. Begonnen mit einem Eintrag in der Geburtsurkunde bis zur Verweigerung einer Grabstätte auf dem örtlichen Friedhof.

Burgdorf, 5. November 2018 – Die Diskriminierung beginnt oft bei Geburt oder in der Kindheit. In vielen Ländern, die sich auf dem Weltverfolgungsindex befinden, wird die Religionszugehörigkeit von Geburt an auf den Ausweispapieren festgehalten. Sie ist nahezu unveränderlich; ausser bei einer Hinwendung zur Mehrheitsreligion.
Einige Länder, wie die Malediven, halten in der Verfassung fest, dass Einwanderer nur eingebürgert werden können, wenn sie Muslime sind; Kapitel 1, Absatz 9 in der Verfassung >>> http://www.majlis.gov.mv/en/wp-content/uploads/Constitution-english.pdf. Ausserdem kann nur Parlamentarier werden, wer sunnitischer Muslim ist (Kapitel 3, Absatz 73), gleiches gilt für den Staatspräsidenten (Kapitel 4, Absatz 109) und Kabinettsmitglieder (Kapitel 5, Absatz 130) sowie die Richter (Kapitel 6, Absatz 149).

Pubertät: Kein sozialer Aufstieg, Entführung
In Schulen und Ausbildungseinrichtungen hält die Diskriminierung an. Junge türkische oder kasachische Christen berichten, dass ihnen der Zugang zu öffentlichen Ämtern verwehrt wird, wenn sie ihren Glauben nicht verheimlichen. Diese Praxis verstärkt den Prozess der Verarmung religiöser Minderheiten.
Aber das grösste Trauma für Tausende von christlichen Teenagermädchen ist es, entführt zu werden. In Pakistan werden jedes Jahr 700 junge christliche Mädchen entführt und mit Muslimen zwangsverheiratet. Die Auswirkungen sind traumatisch für junge Mädchen, aber auch für ihre Familien und Gemeinschaften. Gleiches wiederfährt beispielsweise jungen Christinnen in Ägypten und in verschiedenen Ländern Zentralasiens.

Erwachsenenalter: Zwangsheirat und Gewalt
In mehreren Ländern werden Frauen zwangsheiratet, wenn sie sich einer Minderheitsreligion zuwenden. Dies ist beispielsweise der Fall in Somalia, Afghanistan, Pakistan und Irak. In Somalia, Afghanistan und in Teilen Pakistans wird eine Frau, die unter Verdacht steht, zum Christentum konvertiert zu sein, bestraft, indem sie mit einem Muslim zwangsverheiratet wird. In Pakistan werden junge christliche Frauen entführt, vergewaltigt, verheiratet und gewaltsam bekehrt. Es wird geschätzt, dass jeden Tag im Durchschnitt zwei christliche Mädchen in diesem Land dieses Schicksal erleiden. Im Irak sind junge christliche Frauen besonders anfällig für Entführungen und Menschenhandel.

Diskriminierung im Alltag
Für viele Christen in den Ländern des Weltverfolgungsindex bleibt die Ernährung der Familien eine zusätzliche tägliche Herausforderung. Tatsächlich marginalisiert die Diskriminierung auch in der Arbeitswelt die christliche Minderheit systematisch. Insbesondere in Ländern, in denen die Religionszugehörigkeit auf Ausweispapieren vermerkt ist. Das erhöht die Anfälligkeit der Christen. Zudem kann die Zugehörigkeit zur christlichen Minderheit dazu führen, dass der Zugang zur Gesundheitsversorgung und öffentlichen Dienstleistungen erschwert oder verhindert wird, bis hin zum Verbot, Wasser aus dem dörflichen Gemeinschaftsbrunnen zu schöpfen.

Bestattungen verweigert
In den meisten nicht-westlichen Kulturen ist der Respekt vor den Ältesten ein traditioneller und grundlegender Wert. Diese Betrachtung schliesst ältere Menschen aus christlichen Minderheiten in Ländern, in denen sie verfolgt werden, aus. Manchmal müssen sie sich sogar vor ihren Enkeln fürchten, wenn sich diese einem fanatisch geprägten Islam öffnen.
In den Regionen der Welt, in denen sie diskriminiert werden, haben Christen auch Schwierigkeiten bei der Beerdigung von Mitgliedern ihrer Gemeinschaften. In gewissen Ländern ist die Bestattung der Anghörigen von religiösen Minderheiten schlicht verboten. Die Länder mit den diesbezüglich grössten Problemen sind Afghanistan, Bhutan, Libyen, Malediven, Nordkorea, Somalia und Jemen. In den letzten Monaten stand auch die koptische Gemeinschaft in Ägypten vor solchen Schwierigkeiten. In Nepal erschwert das Inkrafttreten von Anti-Konversionsgesetzen in diesem Sommer die Bestattung von Christen in ihren Herkunftsdörfern.

* Der «Sonntag der verfolgten Kirche» ist ein gemeinsames Projekt von sieben Organisationen, welche in der SEA-Arbeitsgemeinschaft für Religionsfreiheit zusammengeschlossen sind. Viele lokalen Kirchgemeinden nutzen diesen Anlass, der jährlich am zweiten und dritten Sonntag im November stattfindet, um bewusst der Verfolgten zu gedenken. http://www.agr-glr.ch/index.php?id=29&L=0

Bild Pexels: Zac Frith

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