Algerische Gerichte in Ain El Turck und Tiaret haben am 5. Feb-ruar die drei algerischen Christen Mohamed Seghir Rachid Dob, Ramdani Hamid Dob und Ourahmane Youssef Dobhaben zu je drei Jahren Haft und für algerische Verhältnisse hohe Bussen von je 500 Euro verurteilt. Ein vierter Mann namens Dahmane Jhalal Dob erhielt ein Jahr Gefängnis und eine Busse von 100 Euro. Darüber hinaus stehen zwei weiteren Chris-ten am 5. März und 2. April 2008 Gerichtsverhandlungen bevor.
Zur Urteilsbegründung hiess es, die Christen hätten versucht, Muslime zum Christentum zu bekehren. Sie hätten die islamische Religion und ihren Propheten angegriffen. Ihre Verur-teilung erfolgte wohl vor dem Hintergrund eines Mitte März 2006 in Algerien erlassenen und jetzt in Kraft tretenden Gesetzes, welches Evangelisierung unter Muslimen verbietet.
Ohne Anhörung verurteilt
In ihrem Brief an den algerischen Botschafter in Bern, Kamel Houhou, schreibt die AGR, da man zwei von den drei Hauptverurteilten persönlich kenne, könne man sich nicht vorstellen, dass sie sich zu Äusserungen gegen den Islam hätten hinreissen lassen. Empört ist die AGR, dass die Urteile ohne Anhörung der Angeklagten gefällt wurden. Die Christen hatten keinerlei Möglichkeiten, sich zu verteidigen, „was das Minimum in einem Rechtsstaat wäre“, wie es im von Annette Walder-Stückelberger, Präsidentin der AGR, und dem Co-Präsiden-ten der Evangelischen Allianz, Norbert Valley, unterzeichneten und auf französisch verfass-ten Brief heisst. Man sei sehr beunruhigt über die Restriktion der Religionsfreiheit für Chris-ten in Algerien. Botschafter Houhou wird dringend gebeten, sich beim Präsidenten Boutefli-ka für die Annullierung der Urteile einzusetzen.
Quelle: Medienmitteilung AGR