SEA gegen einen Vertrag zwischen Staat und „Exit“

Die Schweizerische Evangelische Allianz hält nichts von der geplanten Vereinbarung zwischen der Zürcher Justizdirektion und der Sterbehilfeorganisation „Exit“. Es wäre ein falsches Signal, „Exit“ quasi zum staatlich beauftragten Suizid-Assistenz Unternehmen zu machen, und dieser Organisation einen weiten Handlungsspielraum zuzugestehen.
Details, die aus der geplanten Vereinbarung bereits bekannt geworden sind, zeigen: Suizidhilfe soll auch dann zulässig sein, wenn die Menschen mit Sterbewunsch nicht todkrank sind. „Der Begriff der Krankheit ist weit auszulegen und umfasst auch Leiden infolge eines Unfalls oder einer schweren Behinderung“, heisst es im Vertrag.
Auch bei psychisch kranken Menschen soll Suizidhilfe grundsätzlich möglich sein. Obwohl in solchen Fällen noch der Versuch einer Differenzierung gemacht wird, ist doch zu befürchten: Die erlaubte Suizidhilfe wird sich noch weiter ausweiten.
Wenn im Vertrag weiter festgehalten wird, dass ein Freitodbegleiter maximal zwölf Menschen pro Jahr in den Tod begleiten und dafür 500 Franken Spesen verrechnet werden dürfen, entsteht nach Ansicht der SEA der Eindruck, dass hier ein Geschäftsreglement für Sterbehilfeorganisationen geschrieben wird.
Ethische Grundprinzipien, welche den Menschen als Werk eines Schöpfers sehen und von der grundsätzlichen Freiheit, aber auch von der Schutzwürdigkeit jeder Person als einzigartiges Individuum ausgehen, werden dabei achtlos beiseite geschoben. Derzeit arbeitet die SEA an einer neuen Dokumentation zum Thema Suizidhilfe.
Diese wird voraussichtlich im Frühherbst 2009 erhältlich sein. Eine Stellungnahme aus dem Jahre 2000 (2003 überarbeitet) kann bei der Schweizerischen Evangelischen Allianz bezogen werden.


